Was sich mit dem Energieeffizienzgesetz ändert
Da Rechenzentren mit einem Stromverbrauch von 17,9 Mrd. kWh allein im Jahr 2022 (Quelle: Borderstep Institut) zu den größten Energieverbrauchern zählen, richtet sich das Energieeffizienzgesetz mit seinen spezifischen Vorgaben gezielt an diesen Sektor.
Informieren Sie sich in unserem umfassenden Whitepaper über das Energieeffizienzgesetz und dessen Bedeutung für Rechenzentren.
Kontaktieren Sie unsWie Rechenzentren das Energieeffizienzgesetz erfüllen können
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt nicht nur den Grundstein für eine nachhaltigere Nutzung von Energie in Deutschland, sondern stellt vor allem für Branchen mit hohem Energieverbrauch eine entscheidende Weichenstellung dar. Daher ist es besonders für die IT- und Rechenzentrumsbranche relevant.
Welche Rolle spielen erneuerbare Energien, Verbrauchseffektivität, Abwärmenutzung, Managementsysteme sowie Informationspflichten? Wie kann ein Outsourcing in Colocation-Rechenzentren Unternehmen bei der Umsetzung des EnEfG unterstützen? Erfahren Sie in unserem Leitfaden zum Energieeffizienzgesetz mehr dazu und darüber, welche Bedeutung das Gesetz für den Betrieb von IT-Infrastruktur hat.
EnEfG Whitepaper
Das Whitepaper zum EnEfG gibt einen Einblick in folgende Fragen:
- Wer ist im Bereich Rechenzentrum vom neuen Gesetz betroffen?
- Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem EnEfG?
- Was ändert sich für Unternehmen und Rechenzentrumsbetreiber?
- Wie lassen sich die neuen Anforderungen erfolgreich umsetzen?
- Welche Chancen bietet das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren?
FAQ
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfg) ist bereits am 18. November 2023 in Kraft getreten.
Zweck des EnEfG ist es, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch zur Reduzierung des Primär- und des Endenergieverbrauchs sowie des Imports und Verbrauchs von fossilen Energien, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels beizutragen.
Das Energieeffizienzgesetz betrifft alle Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS einzurichten.
Ein wesentlicher Bestandteil des EnEfG richtet sich an Betreiber von Rechenzentren, Betreiber von Informationstechnik sowie Unternehmen, die signifikante Mengen an Endenergie verbrauchen und dabei Abwärme produzieren.
Gleichzeitig gilt die Endenergieeinsparverpflichtung des EnEfG auch für Bund, Länder und andere öffentliche Stellen. Hier gelten zum Teil andere Schwellenwerte. Die Anforderungen für Rechenzentrumsbetreiber und Betreiber von Informationstechnik sind wesentlich detaillierter und haben technische und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Betrieb von Rechenzentren und Informationstechnik.
Das EnEfG ist bereits 2023 in Kraft getreten und für einige Anforderungen besteht bereits im Jahr 2024 Handlungsbedarf. Dies trifft insbesondere die Anforderungen an Rechenzentrumsbetreiber und Betreiber von Informationstechnik.
Technische Herausforderungen entstehen insbesondere in den Bereichen Energieeinsparprojekte und Abwärmenutzung. Organisatorische Herausforderungen sind beispielsweise das Erfassen von Energiekennzahlen, das Einführen eines Energiemanagementsystems oder die Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS.