Rechenzentren: Rüsten für das neue Energieeffizienzgesetz
Mit einem Stromverbrauch von 17,9 Mrd. kWh allein im Jahr 2022 (Quelle: Borderstep Institut) zählen Rechenzentren zu den größten Energieverbrauchern. Schätzungen zufolge wird der Verbrauch bis 2030 auf bis zu 30 Mrd. kWh jährlich steigen.
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will neben dem Energieverbrauch die Energieabhängigkeit senken und den Klimaschutz vorantreiben. Mit seinen weitreichenden Konsequenzen betrifft es alle Unternehmen mit einem jährlichen Energiegesamtverbrauch von über 2,5 GWh. Ein zusätzlicher Abschnitt im EnEfG richtet sich gezielt an den Rechenzentrums-Sektor.
Chancen durch das EnEfG
Welche Herausforderungen müssen betroffene Unternehmen bewältigen, welche Lösungen bieten sich an – und wo eröffnet das Gesetz auch Chancen? Das EnEfG definiert ein Rechenzentrum als technische Einrichtung zur zentralen Speicherung, Verarbeitung und Weiterleitung von Daten. Insofern betrifft Abschnitt 4 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ des Gesetzes das ganze Spektrum von Serverräumen in kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) oder Großfirmen bis hin zu Colocation-Rechenzentren, Service-Providern und Cloud-Anbietern. Die Regelungen greifen, sobald ein Rechenzentrum (RZ) eine Nennanschlussleistung von mindestens 300 Kilowatt (kW) erreicht. Und das geht schnell: Neben der maximalen Leistung für die IT-Systeme fließen auch die maximal benötigten Leistungen für Klimatisierung, Beleuchtung und andere Hilfssysteme in die Berechnung ein. Die nicht redundante Nennanschlussleistung ist als maximale nutzbare Leistung in dem Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber festgeschrieben.
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Beitrag veröffentlicht auf E Quadrat, 12.03.2025.